In diesem Paragraphen haben wir die zwei Faktoren, deren Produkt die Grösse der Krümmung bestimmt, kennen gelernt: die Differenz in der Zahl der lichtempfindlichen Teilchen, welche in den antagonistischen Hälften vorhanden sind und die Zeit, währenddessen die Differenz erhalten bleibt. Wie die Teilchenzahl sich unter dem Einflüsse der Beleuchtung ändert, haben wir schon im vorigen Parapraphen näher verfolgt. Hier wurde bestimmt, wie die Lichtstärken in den antagonistischen Hälften sich zu einander verhalten. Tritt eine antiphototropische Krümmung auf, so liegt das daran, dass die Neubildung der lichtempfindlichen Teilchen in der vorderen Hälfte, nachdem die Beleuchtung sistiert worden ist, zeitweilig einen Vorsprung gewinnt über die Neubildung in der hinteren Hälfte. Die Bedingungen hierfür sind ziemlich schwierig zu verwirklichen. Erstens müssen die lichtempfindlichen Teilchen infolge der Beleuchtung nahezu vollständig beseitigt werden, und zweitens muss die Neubildung dieser Teilchen am Ende der Beleuchtung in der vorderen Hälfte schon einige Zeit länger im Gang sein als in der hinteren Hälfte. Sie darf in der hinteren Hälfte aber nicht so lange im Gang sein, dass sie schon ihre richtige Schnelligkeit erreicht hat. Die Beleuchtungszeit darf also ein gewisses Maximum nicht überschreiten. Die Produktregel hat weder für die antiphototropische Krümmung noch für die zweite normale Krümmung Gültigkeit. Für beide Krümmungen ist der Zeitfaktor von grösster Wichtigkeit. Wir haben in diesem Paragraphen angenommen, dass die lichtempfindlichen Teilchen eine fördernde Wirkung auf das Wachstum üben. Es ist indessen auch möglich, dass aus ihnen unter dem Einfluss des Lichtes ein Stoff gebildet wird, welcher das Wachstum herabsetzt. In diesem Fall muss die Neubildung der lichtempfindlichen Teilchen von einer Beseitigung des Hemmungsstoffes begleitet werden. Im Uebrigen ändert das an unseren Darlegungen nichts.